Öffnung der Städtischen Musikschule


Aufgrund der Inzidenzzahlen und gemäß der aktuellen Corona-Verordnung vom 13. Mai 2021, gültig ab 07. Juni 2021 ist der Präsenzunterricht mit bis zu 20 Personen gestattet.

Für den erlaubten Unterricht in jeglicher Unterrichtsform besteht eine Pflicht der teilnehmenden Schüler*innen zum Nachweis eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 60 Stunden sein darf oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises. Dies gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.

Die Nachweispflicht gilt auch für erwachsene Schüler*innen.

Musikschüler*innen, die nicht regelmäßig (an einer öffentlichen oder privaten Schule) getestet werden, benötigen für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen tagesaktuellen Nachweis (24 Stunden) eines negativen Corona-Tests, sofern sie keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen können.

Der negative Corona-Test muss durch eine offizielle Teststelle (z.B. Schule) ausgestellt sein und ist der Lehrkraft vor Beginn des Unterrichts vorzuzeigen.

Der Hygieneplan der Musikschule gilt weiterhin.