Begabtenförderung

Begabtenförderung

Begabtenförderung 2026/2027
für besonders talentierte und förderungswürdige Schüler*innen 

1. Voraussetzungen und Inhalte der Begabtenförderung
Förderdauer1 Schuljahr (01.09.2026 – 31.08.2027)
Fördervoraussetzungen
  • Überdurchschnittliche Begabung, Ehrgeiz und Engagement der Schüler*innen
  • Engagement für die Musikschule, siehe Punkt 3
  • Altersgruppe I (8 – 12 Jahre) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
  • Altersgruppe II (ab 13 Jahren) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
  • Vorschlag durch Fachlehrer*in in Absprache mit den Eltern an die Musikschulleitung (Meldung an sylvia.gassert@weinsberg.de) Bitte das Antragsformular ausfüllen.
  • Absolvierung einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 2)
  • Keine Doppelförderung möglich (z. B. Vorstudium)
  • Mitgliedschaft der Eltern im Förderverein
Art der Förderung
  • 1 Jahr Unterrichtserweiterung um 15 – 30 Minuten
  • Theorieunterricht 
2. Aufnahmevorspiel
Anmeldefrist für das Aufnahmevorspiel30. Juni 2026 
Termin für das AufnahmevorspielFreitag, 17. Juli 2026, Weinsberg, Baukelter, Michael-Beheim-Saal Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. 
Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe I, 8 – 12 Jahre
  • Dauer 6 – 10 Minuten
  • Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe II, ab 13 Jahren
  • Dauer 10 – 15 Minuten
  • Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
3. Engagement für die Städtische Musikschule Weinsberg
  • Die Teilnahme am Orchester ist verpflichtend ( für Pianist*innen Ensemblespiel) .
  • Schüler*innen, die gefördert werden, präsentieren sich öffentlich in mindestens 2 Vorspielen pro Schulhalbjahr.
  • Sie repräsentieren die Städtische Musikschule Weinsberg bei sonstigen Konzerten und musikalischen Umrahmungen kommunaler Veranstaltungen. 
  • Die Teilnahme an Jugend musiziert oder einem anderen Wettbewerb ist erwünscht.