Begabtenförderung

Begabtenförderung

  • Begabtenförderung 2026/2027 für besonders talentierte und förderungswürdige Schüler*innen

    1. Voraussetzungen und Inhalte der Begabtenförderung
    Förderdauer1 Schuljahr (01.09.2026 – 31.08.2027)
    Fördervoraussetzungen
    • Überdurchschnittliche Begabung, Ehrgeiz und Engagement der Schüler*innen
    • Engagement für die Musikschule, siehe Punkt 3
    • Altersgruppe I (8 – 12 Jahre) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
    • Altersgruppe II (ab 13 Jahren) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
    • Vorschlag durch Fachlehrer*in in Absprache mit den Eltern an die Musikschulleitung (Meldung an sylvia.gassert@weinsberg.de) Bitte das Antragsformular ausfüllen.
    • Absolvierung einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 2)
    • Keine Doppelförderung möglich (z. B. Vorstudium)
    • Mitgliedschaft der Eltern im Förderverein
    Art der Förderung
    • 1 Jahr Unterrichtserweiterung um 15 – 30 Minuten
    • Theorieunterricht 
    2. Aufnahmevorspiel
    Anmeldefrist für das AufnahmevorspielDienstag, 30. Juni 2026 
    Termin für das AufnahmevorspielFreitag, 17. Juli 2026, Weinsberg, Baukelter, Michael-Beheim-Saal Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. 
    Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe I, 8 – 12 Jahre
    • Dauer 6 – 10 Minuten
    • Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
    Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe II, ab 13 Jahren
    • Dauer 10 – 15 Minuten
    • Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
    3. Engagement für die Städtische Musikschule Weinsberg
    • Die Teilnahme am Orchester ist verpflichtend ( für Pianist*innen Ensemblespiel) .
    • Schüler*innen, die gefördert werden, präsentieren sich öffentlich in mindestens 2 Vorspielen pro Schulhalbjahr.
    • Sie repräsentieren die Städtische Musikschule Weinsberg bei sonstigen Konzerten und musikalischen Umrahmungen kommunaler Veranstaltungen. 
    • Die Teilnahme an Jugend musiziert oder einem anderen Wettbewerb ist erwünscht.
  • Studienvorbereitende Ausbildung SVA 2026/2027 für besonders talentierte und förderungswürdige Schüler*innen

    1.Voraussetzungen und Inhalte der SVA

    Förderdauer

    1 Schuljahr (01.09.2026 – 31.08.2027)

    Fördervoraussetzungen

    • Überdurchschnittliche Begabung, Ehrgeiz und Engagement der Schüler*innen
    • ab 12 Jahren
    • Engagement für die Musikschule, siehe Punkt 3
    • 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
    • Vorschlag durch Fachlehrer*in in Absprache mit den Eltern an die Organisatorin Esra Hehrmann (Meldung an esra.hehrmann@weinsberg.de)
      Bitte das Antragsformular ausfüllen.
    • Absolvierung einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 2)

    Art der Förderung

    • Unterrichtserweiterung um 30 Minuten
    • Theorieunterricht
    • Korrepetition
    • Anrecht auf 30 Minuten Nebenfach
    • Ensemble
    2. Aufnahmeprüfung

    Anmeldefrist

    für die Aufnahmeprüfung: 30. Juni 2026

    Termin

    für das Aufnahmevorspiel: Freitag, 17. Juli 2026, 14 - 18 Uhr
    St. André´sches Schlösschen, Bad Friedrichshall

    Dauer/Inhalt Vorspiel

    • Dauer 10 – 15 Minuten
    • Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
    3. Engagement für die Städtische Musikschule Weinsberg 
    • Die Teilnahme am Orchester ist verpflichtend ( für Pianist*innen Ensemblespiel) .
    • Schüler*innen, die gefördert werden, präsentieren sich öffentlich in mindestens 2 Vorspielen pro Schulhalbjahr.
    • Sie repräsentieren die Städtische Musikschule Weinsberg bei sonstigen Konzerten und musikalischen Umrahmungen kommunaler Veranstaltungen.
    • Die Teilnahme an Jugend musiziert oder einem anderen Wettbewerb ist erwünscht.