Begabtenförderung
Begabtenförderung 2026/2027 für besonders talentierte und förderungswürdige Schüler*innen
1. Voraussetzungen und Inhalte der Begabtenförderung Förderdauer 1 Schuljahr (01.09.2026 – 31.08.2027) Fördervoraussetzungen - Überdurchschnittliche Begabung, Ehrgeiz und Engagement der Schüler*innen
- Engagement für die Musikschule, siehe Punkt 3
- Altersgruppe I (8 – 12 Jahre) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
- Altersgruppe II (ab 13 Jahren) 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
- Vorschlag durch Fachlehrer*in in Absprache mit den Eltern an die Musikschulleitung (Meldung an sylvia.gassert@weinsberg.de) Bitte das Antragsformular ausfüllen.
- Absolvierung einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 2)
- Keine Doppelförderung möglich (z. B. Vorstudium)
- Mitgliedschaft der Eltern im Förderverein
Art der Förderung - 1 Jahr Unterrichtserweiterung um 15 – 30 Minuten
- Theorieunterricht
2. Aufnahmevorspiel Anmeldefrist für das Aufnahmevorspiel Dienstag, 30. Juni 2026 Termin für das Aufnahmevorspiel Freitag, 17. Juli 2026, Weinsberg, Baukelter, Michael-Beheim-Saal Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe I, 8 – 12 Jahre - Dauer 6 – 10 Minuten
- Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
Dauer/Inhalte Vorspiel Altersgruppe II, ab 13 Jahren - Dauer 10 – 15 Minuten
- Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
3. Engagement für die Städtische Musikschule Weinsberg - Die Teilnahme am Orchester ist verpflichtend ( für Pianist*innen Ensemblespiel) .
- Schüler*innen, die gefördert werden, präsentieren sich öffentlich in mindestens 2 Vorspielen pro Schulhalbjahr.
- Sie repräsentieren die Städtische Musikschule Weinsberg bei sonstigen Konzerten und musikalischen Umrahmungen kommunaler Veranstaltungen.
- Die Teilnahme an Jugend musiziert oder einem anderen Wettbewerb ist erwünscht.
Studienvorbereitende Ausbildung SVA 2026/2027 für besonders talentierte und förderungswürdige Schüler*innen
1.Voraussetzungen und Inhalte der SVA Förderdauer
1 Schuljahr (01.09.2026 – 31.08.2027) Fördervoraussetzungen
- Überdurchschnittliche Begabung, Ehrgeiz und Engagement der Schüler*innen
- ab 12 Jahren
- Engagement für die Musikschule, siehe Punkt 3
- 45 Minuten Einzelunterricht/Woche
- Vorschlag durch Fachlehrer*in in Absprache mit den Eltern an die Organisatorin Esra Hehrmann (Meldung an esra.hehrmann@weinsberg.de)
Bitte das Antragsformular ausfüllen.
- Absolvierung einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 2)
Art der Förderung
- Unterrichtserweiterung um 30 Minuten
- Theorieunterricht
- Korrepetition
- Anrecht auf 30 Minuten Nebenfach
- Ensemble
2. Aufnahmeprüfung Anmeldefrist
für die Aufnahmeprüfung: 30. Juni 2026 Termin
für das Aufnahmevorspiel: Freitag, 17. Juli 2026, 14 - 18 Uhr
St. André´sches Schlösschen, Bad FriedrichshallDauer/Inhalt Vorspiel
- Dauer 10 – 15 Minuten
- Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen
3. Engagement für die Städtische Musikschule Weinsberg - Die Teilnahme am Orchester ist verpflichtend ( für Pianist*innen Ensemblespiel) .
- Schüler*innen, die gefördert werden, präsentieren sich öffentlich in mindestens 2 Vorspielen pro Schulhalbjahr.
- Sie repräsentieren die Städtische Musikschule Weinsberg bei sonstigen Konzerten und musikalischen Umrahmungen kommunaler Veranstaltungen.
- Die Teilnahme an Jugend musiziert oder einem anderen Wettbewerb ist erwünscht.