Anmeldung und Gebühren
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung an der Städtischen Musikschule Weinsberg sowie die aktuell gültigen Unterrichtsgebühren. Ob musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht oder Ensembleangebote – wir bieten Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der wichtigsten Gebühren. Die vollständige Gebührenordnung steht Ihnen außerdem als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Informieren Sie sich über unsere Angebote, mögliche Ermäßigungen und die Anmeldebedingungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Gebühren ab 01.09.2026
Monat Jahr A. Elementarfächer Musik für kleine Leute
bis 18 Monate (35 Min.)
18 – 36 Monate (35 Min.)
36 – 48 Monate (45 Min.)
27,00 EUR
27,00 EUR
34,50 EUR
324,00 EUR
324,00 EUR
414,00 EURFrüherziehung (45 Min. zweijährig)
Aufnahmealter 4 - 5 Jahre34,50 EUR 414,00 EUR Grundausbildung (60 Min. einjährig)
Aufnahmealter 6 - 7 Jahre46,00 EUR 552,00 EUR B. Instrumentenkarussell (45 Min. 1 Schuljahr) 51,00 EUR C. Instrumentalfächer Einzelunterricht
30 Minuten
45 Minuten
60 Minuten
77,00 EUR
114,50 EUR
153,00 EUR
924,00 EUR
1.374,00 EUR
1.836,00 EURGruppenunterricht
2er-Gruppe 30 Min.
2er-Gruppe 45 Min.
3er-Gruppe 45 Min.
4er-Gruppe 60 Min.
51,00 EUR
66,50 EUR
51,00 EUR
51,00 EUR
612,00 EUR
798,00 EUR
612,00 EUR
612,00 EURUnterricht für Erwachsene
30 Min.
45 Min.
10er-Karte
6 er-Karte
95,00 EUR
143,50 EUR
476,00 EUR
285,00 EUR1.140,00 EUR
1.722,00 EURD. Orchester & Ensemble gebührenfrei E. Klassenmusizieren Bläserklasse (45 Min. Gruppenunterricht; 60 Min. Orchester) 35,50 EUR 426,00 EUR F. Sonstige Gebühren Instrumentenmiete (für max. 2 Jahre)
Streich-/Zupfinstrumente
Blasinstrumente
16,00 EUR
20,00 EUR
192,00 EUR
246,00 EURAufnahmegebühr (einmalig) 15,00 EUR Ermäßigungen
1. Eine Ermäßigung der Gebühren wird gewährt als
a) Geschwisterermäßigung
b) Mehrfächerermäßigung
c) Sozialermäßigung auf Antrag2. Werden Geschwister unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt:
für das:
a) 2. Kind um 25 % der Gebühr
b) 3. Kind um 50 % der Gebühr
c) 4. und jedes weitere Kind um 75 % der GebührBei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die entsprechende Ermäßigung; sonst entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Für die Elementarfächer, das Instrumentenkarussell, die Bläserklasse und den instrumentalen Gruppenunterricht in den allgemeinbildenden Schulen gibt es keine Ermäßigung.
3. Bei Unterrichtung in mehreren gebührenpflichtigen Fächern wird ab dem 2. gebühren pflichtigen Fach eine Ermäßigung um 25 % der Gebühr gewährt.
4. Ermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3 werden nicht nebeneinander gewährt.
5. Bei Bedürftigkeit können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden. Gute Leistungen und zuverlässige Mitarbeit werden dabei vorausgesetzt. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger.
6. Bei besonderer Begabung kann ein Antrag auf kostenlose Unterrichtsverlängerung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Schüler*in sich in der Musikschule besonders einbringt und an Ensembles bzw. Orchestern teilnimmt. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung einvernehmlich mit der Lehrkraft.
Download Anmeldeformular, Gebührenordnung etc.
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