Gebühren

Anmeldung und Gebühren

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung an der Städtischen Musikschule Weinsberg sowie die aktuell gültigen Unterrichtsgebühren. Ob musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht oder Ensembleangebote – wir bieten Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug der wichtigsten Gebühren. Die vollständige Gebührenordnung steht Ihnen außerdem als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Informieren Sie sich über unsere Angebote, mögliche Ermäßigungen und die Anmeldebedingungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

  • Gebühren ab 01.09.2026


    MonatJahr
    A. Elementarfächer

    Musik für kleine Leute
    bis 18 Monate (35 Min.)
    18 – 36 Monate (35 Min.)
    36 – 48 Monate (45 Min.) 

    27,00 EUR
    27,00 EUR
    34,50 EUR

    324,00 EUR
    324,00 EUR
    414,00 EUR
    Früherziehung (45 Min. zweijährig)
    Aufnahmealter 4 - 5 Jahre
    34,50 EUR414,00 EUR
    Grundausbildung (60 Min. einjährig)
    Aufnahmealter 6 - 7 Jahre
    46,00 EUR552,00 EUR
    B. Instrumentenkarussell (45 Min. 1 Schuljahr)51,00 EUR
    C. Instrumentalfächer

    Einzelunterricht
    30 Minuten
    45 Minuten
    60 Minuten 

    77,00 EUR
    114,50 EUR
    153,00 EUR
     
    924,00 EUR
    1.374,00 EUR
    1.836,00 EUR
    Gruppenunterricht
    2er-Gruppe 30 Min.
    2er-Gruppe 45 Min.
    3er-Gruppe 45 Min.
    4er-Gruppe 60 Min. 

    51,00 EUR
    66,50 EUR
    51,00 EUR
    51,00 EUR

    612,00 EUR
    798,00 EUR
    612,00 EUR
    612,00 EUR
    Unterricht für Erwachsene
    30 Min.
    45 Min.
    10er-Karte
    6 er-Karte 

    95,00 EUR
    143,50 EUR
    476,00 EUR
    285,00 EUR
    1.140,00 EUR
    1.722,00 EUR

    D. Orchester & Ensemble gebührenfrei 

    E. Klassenmusizieren

    Bläserklasse (45 Min. Gruppenunterricht; 60 Min. Orchester)35,50 EUR426,00 EUR
    F. Sonstige Gebühren

    Instrumentenmiete (für max. 2 Jahre) 
    Streich-/Zupfinstrumente
    Blasinstrumente

    16,00 EUR
    20,00 EUR

    192,00 EUR
    246,00 EUR
    Aufnahmegebühr (einmalig) 15,00 EUR
  • Ermäßigungen

    1. Eine Ermäßigung der Gebühren wird gewährt als
    a) Geschwisterermäßigung
    b) Mehrfächerermäßigung
    c) Sozialermäßigung auf Antrag 

    2. Werden Geschwister unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt:
    für das:
    a) 2. Kind um 25 % der Gebühr
    b) 3. Kind um 50 % der Gebühr
    c) 4. und jedes weitere Kind um 75 % der Gebühr 

    Bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die entsprechende Ermäßigung; sonst entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. 

    Für die Elementarfächer, das Instrumentenkarussell, die Bläserklasse und den instrumentalen Gruppenunterricht in den allgemeinbildenden Schulen gibt es keine Ermäßigung. 

    3. Bei Unterrichtung in mehreren gebührenpflichtigen Fächern wird ab dem 2. gebühren pflichtigen Fach eine Ermäßigung um 25 % der Gebühr gewährt. 

    4. Ermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3 werden nicht nebeneinander gewährt. 

    5. Bei Bedürftigkeit können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden. Gute Leistungen und zuverlässige Mitarbeit werden dabei vorausgesetzt. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger. 

    6. Bei besonderer Begabung kann ein Antrag auf kostenlose Unterrichtsverlängerung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Schüler*in sich in der Musikschule besonders einbringt und an Ensembles bzw. Orchestern teilnimmt. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung einvernehmlich mit der Lehrkraft.

  • Download Anmeldeformular, Gebührenordnung etc.